Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens von der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen.
Ein Kostenerstattungsverfahren kann infrage kommen, wenn Sie trotz intensiver Bemühungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden und eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist.
Voraussetzung für die Antragstellung ist in der Regel, dass Sie Ihre Suche nach einem Therapieplatz dokumentieren können. Darüber hinaus verlangen die Krankenkassen häufig den Nachweis einer psychotherapeutischen Sprechstunde sowie weitere Unterlagen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Krankenkasse im Einzelfall. Gerne informiere ich Sie über den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten. Auf Anfrage stelle ich Ihnen außerdem Informationsmaterial und Vorlagen für die Antragstellung zur Verfügung.