Kostenübernahme

Wer bezahlt die Therapie

Viele Patient:innen fragen sich, warum ich eine Privatpraxis führe. Der Grund hierfür liegt nicht in einer besonderen Ausrichtung auf Privatversicherte, sondern im deutschen Gesundheitssystem: Die Anzahl der Kassensitze und damit der Psychotherapeut:innen, die direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen, ist gesetzlich begrenzt. Daher arbeiten viele qualifizierte Psychotherapeut:innen trotz hoher Nachfrage in Privatpraxen.

Privatversicherte Patient:innen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Vor Beginn der Therapie empfiehlt es sich, bei Ihrer Krankenversicherung die Bedingungen für die Kostenübernahme ambulanter Psychotherapie zu erfragen.

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Antragsverfahren unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahler:innen

Psychotherapeutische Sitzungen können selbstverständlich auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahler:in in Anspruch genommen werden.

Dies kann beispielsweise sinnvoll sein,

  • wenn eine besonders zeitnahe Behandlung gewünscht ist,
  • wenn die Therapie nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden soll,
  • wenn mehr Flexibilität im therapeutischen Prozess gewünscht wird,
  • wenn ein Coaching gewünscht wird.

Die Abrechnung (Ausnahme: Coaching) erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Über die Kosten informiere ich Sie transparent im Vorfeld.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens von der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen.

Ein Kostenerstattungsverfahren kann infrage kommen, wenn Sie trotz intensiver Bemühungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden und eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist.

Voraussetzung für die Antragstellung ist in der Regel, dass Sie Ihre Suche nach einem Therapieplatz dokumentieren können. Darüber hinaus verlangen die Krankenkassen häufig den Nachweis einer psychotherapeutischen Sprechstunde sowie weitere Unterlagen. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Krankenkasse im Einzelfall. Gerne informiere ich Sie über den Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens und unterstütze Sie bei den notwendigen Schritten. Auf Anfrage stelle ich Ihnen außerdem Informationsmaterial und Vorlagen für die Antragstellung zur Verfügung.

Wichtig: Die Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens erfolgt immer vor Beginn der Behandlung. Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden und wird von der Krankenkasse individuell geprüft.

Hilfreiche Informationen und Materialien

Psychotherapeutische Sprechstunde
Vor der Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens ist in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Termine können über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vereinbart werden: www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice.

Überblick über das Kostenerstattungsverfahren
www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/.

Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
www.pro-psychologie.de/Kostenerstattung Flyer BPtK.pdf.

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